Bitte rufen sie uns zu unseren Öffnungszeiten an --> telefonische Terminvergabe anrufen oder kommen Sie direkt in der Praxis vorbei, um eine zeitnahe Versorgung sicherzustellen!
Für alle anderen akuten Fragestellungen nutzen Sie als GKV Patient bitte die deutschlandweite Hotline der KV zur Terminvermittlung (Tel: 116117). Wir bieten die gesetzlich vorgeschrieben Akutterminangebote ausschliesslich über diese Hotline an. Hierzu benötigen wir dann einen Akut-Überweisungsschein Ihrer Hausarztpraxis, der folgende Bedingungen erfüllt: Vermerk auf dem Überweisungsschein:"HAUSARZT VERMITTLUNGSFALL", Nennung einer nachvollziehbaren Akut-Indikation und Angabe unserer Betr.-Nummer 020 868 298 und Ausstellungsdatum max. 5 Tage vor der Erstvorstellung bei uns.
Medizinischer Notfall? Notfallspiegelung? Besteht akuter Behandlungsbedarf im Rahmen unserer CED-Betreuung oder auch NACH einer Spiegelung in unserer Praxis? Schwere Akutsymptomatik? Im Notfall sind wir für unsere Stammpatienten kurzfristig da!
Unsere Stammpatienten nutzen für Akuttermine bitte die telefonische Terminvergabe oder kommen Sie für ein kurzfristiges Terminangebot direkt in der Praxis vorbei.
Telefonische Terminvergabe anrufenBitte rufen Sie zur Vereinbarung eines kurzfristigen Akuttermins immer vorab in unserer Praxis an. Bitte nennen Sie Ihr Akutsymptom und fragen Sie nach einem Akuttermin.
Information für gesetzlich Versicherte: soweit in unserer Praxis keine kurzfristigen Spiegelungstermine beim Kassenarzt mehr verfügbar sind, verweisen wir auf die NOTFALLNUMMER 116117. Über diese zentrale Terminvergabe der kassenärztlichen Versorgung wird die Akutversorgung bei entsprechender Indikation in einer anderen ambulanten oder stationären Einrichtung sichergestellt.
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Akuttermine KEINESFALLS allgemeine Gesprächstermine sind, oder gar zur Erörterung von Fremdbefunden, zur Zweitbegutachtung oder bei unklarer chronischer Symptomatik gedacht sind - in diesem Fällen einer absichtlichen Fehlbuchung findet trotz Terminvergabe kein Arztkontakt statt.
Als Selbstzahler/in und Privatpatient/in erhalten sie kurzfristig Ihren Wunschtermin zur Sprechstunde und für gewünschte Untersuchungen (z.B. Ultraschall, Magenspiegelung, Darmspiegelung, Magen & Darm-Doppeluntersuchung in einem Untersuchungsgang).
Nutzen Sie hierfür bitte die Telefonnummer der Privatordination: Tel. (040) 22 94 94 9 22.
Selbstzahler-Magenspiegelung für gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen: Die gesetzlich Versicherungen übernehmen leider keine Behandlungskosten für eine Magenspiegelung im Rahmen der allegmeinen Gesundheitsvorsorge bzw. als Wunschleistung bei Krankheitsängsten oder zur regelmäßigen Kontrolle bei Magenbeschwerden oder Sodbrennen ohne fachärztlich festgestellte medizinische Notwendigkeit.
Die Ärztinnen und Ärzte unserer Praxis bieten Ihnen gerne kurzfristig eine Magenspiegelung als Selbstzahler-Untersuchung (Abrechnung nach gültiger GOÄ), wir informieren Sie gerne über die anfallenden Kosten.
Dieses Angebot gilt auch für Magenspiegelungen zu einem Wunschzeitpunkt aus individuellen Gründen, z.B. „vor dem Urlaub“ bzw. „kurzfristig in einem engen gewünschten Zeitfenster“.